Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 9.12.1915
Festlegung von Höchstpreisen für Fleisch- und Fettwaren in Mettmann.
Höchstpreise für Schweinefleisch.
S[adt] Mettmann, 8. Dez[ember]. Mit dem heutigen
Tage sind für die Gemeinde Mettmann bis auf
weiteres Höchstpreise für Schweinefleisch, Fett
und Fleischwaren bei Abgabe an die Ver-
braucher festgesetzt worden. Die Höchstpreise
sind in mehrere Stufen eingeteilt, und zwar
für frisches Fleisch und Fett, gesalzenes Fleisch
und Schmalz, sonstige Wurst- und Fleischwaren.
Für letztere treten die Höchstpreise am 15. De-
zember in Kraft. Es kostet 1 Pfund Schweine-
fleisch 1,46 Mark, Speck 1,70 – 2 Mark, Schmalz
2,40 Mark.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Mettmann (9. Dezember 2015). 9. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/coky