Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Dezember 1915
Für Marmeladen gelten ebenso Höchstpreise.
– Höchstpreise für Marmeladen sind jetzt
auch festgestellt worden; nur für feinste Sor-
ten, die aus nur einer Fruchtart (mit Aus-
nahme von Aepfelmarmeladen) bestehen,
wurden vorläufig noch keine Höchstpreise be-
stimmt. Im übrigen sind die Preise beim
Verkauf ausgewogener Ware im Kleinhan-
del auf 60, 50, 40 und 35 Pfg. für das Pfd.
je nach Qualität festgesetzt; beim Verkauf in
Eimern von 10-15 Kg. ermäßigen sich die
Preise (Brutto für Netto) auf 55, 45, 36
und 32 Pfg., in Gefäßen von 5-10 Kg. stel-
len sich die Preise wie beim pfundweisen
Verkauf, in Gefäßen unter 5 Kg. erhöhen
sie sich auf 65, 55, 44 und 38 Pfg.
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Stadtarchiv Troisdorf (22. Dezember 2015). 22. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cokx