29. Dezember 1915

29121915 eupen

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Dezember 1915

Bekanntmachung der Handelskammer Eupen über den Handel mit den USA und das Verbot von Geldhinterlegung in englischen Banken.

Bekanntmachung.
Die britschen Konsulate in
Holland machen bei der Zulas-
sung der Ausfuhr deutscher Ware
nach Amerika die Bedingung,
daß der Kaufpreis während des
Krieges bei einer englischen Bank
hinterlegt werden muß. Es wird
darauf aufmerksam gemacht, daß
eine Eigenwilligung des deutschen
Verkäufers oder Exporteurs in
diese Bedinung eine “Ueber-
weisung” von Geld zu Gunsten
Englands bedeuten und nach
dem Zahlungsverbot gegen Eng-
land vom 30. September 1914
(Reichs-Gesetzbl. S. 421) straf-
bar sein würde.
Eupen, den 24. Dezember 1915Die Handelskammer


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (29. Dezember 2015). 29. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cok3


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