9. Dezember 1915

BAST_09_12_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1915

Wie können die Konsumenten vor der Umgehung der Höchstpreise für Schweinefleisch durch Produzenten und Handel geschützt werden?

  Schweinefleischmangel und steigende Rind-
                            fleischpreise.
   Wohl selten ist eine Verordnung des Bundesrats so freudig be-
grüßt worden, als die über die Festsetzung von Höchstpreisen für
Schweinefleisch. Glaubte man doch allgemein, daß nunmehr auch
das so beliebte Schweinefleisch wieder auf dem Tische des kleinen
Mannes erscheinen könnte. Es ist aber anders gekommen. Das
frische Schweinefleisch ist jetzt in den Fleischerläden fast überhaupt
nicht mehr zu haben und zum Ueberfluß steigt nunmehr auch das
Rind und Hammelfleisch kräftig weiter im Preise. Inzwischen
streiten sich Landwirte, Viehzüchter und Viehkommissionäre, Groß-
schlächter und Landschlächter darüber, wer an alldem schuld ist und
alle arbeiten anscheinend daraufhin, die festgesetzten Höchstpreise wie-
der zu sprengen. Es ist daher sehr wünschenswert, daß eine Reihe
preistechnischer Maßnahmen getroffen werden, die die Herstellung
des Gewinnes auf die verschiedenen, am Vieh- und Fleischmarkt
interessierten Erwerbsgruppen regelt.


   Der Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen hat diese Forde-
rung in einer Eingabe an das Reichsamt des Innern zur Behebung
der Fleischnot erhoben. Er verlangte seiner die Einführung des
Schlußscheinzwanges für den Viehhandel und das Verbot
des Vorverkaufs der Schweine im großen, der häufig zu bewusster
Umgehung der Höchstpreise führt. Außerdem macht er auf die ver-
kehrten städtischen Kleinhandelstarife aufmerksam, die dazu führen,
das bestes und geringwertiges Fleisch zu einem Einheitspreis ver-
kauft werden, trotzdem es doch in der Absicht der Reichsregierung
liegt, das nur bestes Fleisch zu den angesetzten Höchstpreisen abge-
geben wird, während für die übrigen Fleischsorten entsprechend
niedrigere Preise bezahlt werden sollen. Die obendrein noch im Ver-
hältnis zum Frischfleisch zu hoch oder lückenhaft angesetzten Höchst-
preise für Fleischwaren und Wurst führen schließlich dazu, das mög-
lichst alles Fleisch verarbeitet wird, so das in den Läden wohl viel
teurer Belag, aber kein frisches Fleisch zu bekommen ist. Darum
ist eine eingebende Ausführungsanweisung, die die Städte zur Fest-
setzung von gestaffelten Höchstpreisen für wichtigsten Gattungen
des Frischfleisches und zu Preisen für Wurst und Fleischwaren ver-
anlast, die in einem natürlichen Wertverhältnis zu den Frischfleisch-
preisen stehen, dringend erforderlich.
   Ebenso eilig ist aber auch die Festsetzung von Höchstpreisen für
Rinder und Rindfleisch. Eine Preisfestsetzung für die unterste und
die Oberklasse der Schlachttiere würde ausreichen. Dazu müßten
genau normierte Preise für den Groß- und Kleinhandel, die sich in
angemessenen Grenzen bewegen, und Höchstpreise für den Klein-
verkauf der minderen Fleischarten hinzutreten. Dringend notwendig
ist auch eine Beschränkung der Verarbeitung des Fleisches zu Wurst
und Fleischwaren, sowie eine entsprechende Preisregulierung für
diese Produkte.
   Die jetzige Lage auf den Fleischmärkten macht ein sofortiges
entschiedenes Eingreifen der Reichsregierung im Sinne der Ein-
gabe des Kriegsausschusses unerläßlich.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (9. Dezember 2015). 9. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cohm


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