7. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1915

Einladung zur General-Versammlung der Sozialdemokraten des Kreises Solingen mit dem zentralen Punkt: Einführung der Kreiskonferenz

    Sozialdemokratischer Verein für den
                           Kreis Solingen
   Am Sonntag den 12. Dezember, nachmittags 4 Uhr be-
ginnend, im Walder Gewerkschaftshause:
                           Kreis-
              General-Versammlung.
                     Tagesordnung:
          1. Geschäfts- und Kassenbericht.
          2. Einführung der Kreiskonferenzen.
          3. Aenderung des Statuts.
          4. Anträge
          5. Ersatzwahlen des Vorstandes und der Revisoren
      Die Genossen und Genossinnen des Kreises werden zu zahl-
reichem Besuche eingeladen.
      Zutritt nur gegen Mitgliedsbuch.

      Anträge zur Generalversammlung
               Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
   An Stelle der Kreis-Generalversammlung tritt in Zukunft die
Kreis-Konferenz. Sie findet jährlich zweimal statt.
    Zur Teilnahme an der Konferenz sind verpflichtet: Die Dele-
gierten der Distrikte, der Vorstand des Vereins, die Distriktsführer
und Distriktsführerinnen der einzelnen Orte, drei Vertreter der
Preßkommisson, je ein Vertreter der Redaktion und der Geschäfts-
leitung  der „Bergischen Arbeiterstimme“.
    Die Wahl der Delegierten geschieht wie folgt: Distrikte bis
100 Mitglieder wählen 2 Delegierte, bis 200 Mitglieder 3 Dele-
gierte und so fort.
                Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
   Der § 8 erhält folgende Fassung:
                         Kreiskonferenz.
   § 8. Halbjährlich findet eine ordentliche Kreiskonferenz statt, in
der der Vorstand den Geschäfts- und Kassenbericht zu erstatten hat.
   Außerordentliche Kreiskonferenzen kann der vorstand nach Be-
darf einberufen. Er muss es, wenn dies von mindestens drei Distrikten
unter gleichzeitiger Angabe des Behandlungsgegenstandes be-
schlossen wird.
   Zur Besprechung von parteitaktischen oder wichtigen politischen
Fragen kann der Vorstand im Bedarfsfalle auch eine Mitglieder-
versammlung für den Wahlkreis einberufen. Für eine solche Kreis-
Mitglieder-Versammlung gelten die gleichen Bestimmungen, wie für
die außerordentliche Kreiskonferenz.
   In den §§ 7, 10, 11, 14 und 15 muß es Kreiskonferenzen heißen
statt Generalversammlung.
                                                                       Der Vorstand.


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Stadtarchiv Solingen (7. Dezember 2015). 7. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cohh


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