26. November 1915

19151126_Beurlaubung_148

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. November 1915

Schüler können in dringenden Fällen vom Unterricht beurlaubt werden.

    – Beurlaubung von Volksschülern. Auf
Grund einer Regierungsbestimmung können
solche Volksschüler für den Rest des Winter-
halbjahres beurlaubt werden, deren häusliche
und wirtschaftliche Verhältnisse bedürftig sind.
Es sind jedoch Arbeitsnachweise beizubringen.
Auch jüngere Schüler können in dringenden
Fällen zeitweilig vom Unterricht entbunden
werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (26. November 2015). 26. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cogo


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