26. November 1915

19151126_Beurlaubung_148

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. November 1915

Schüler können in dringenden Fällen vom Unterricht beurlaubt werden.

    – Beurlaubung von Volksschülern. Auf
Grund einer Regierungsbestimmung können
solche Volksschüler für den Rest des Winter-
halbjahres beurlaubt werden, deren häusliche
und wirtschaftliche Verhältnisse bedürftig sind.
Es sind jedoch Arbeitsnachweise beizubringen.
Auch jüngere Schüler können in dringenden
Fällen zeitweilig vom Unterricht entbunden
werden.


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