24. November 1915

19151124_Weihnachtsfest_1_146   19151124_Weihnachtsfest_2_146

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. November 1915

Die Organisation der Verteilung der Liebesgaben zum Weihnachtsfest erfordert langfristige Planung.

    –  In allen deutschen Herzen regt sich beim
Nahen des Weihnachtsfestes der Wunsch, unserer
Helden draußen im Felde in greifbarer Form
zu gedenken, ihnen zu zeigen, wie ihrer in der
Heimat gedacht wird und zu versuchen, ihnen
auch auf diese Weise einen kleinen Teil der
Dankesschuld abzutragen, die sie in heldenmüti-
gem Ausharren und in übermenschlichem Rin-
gen sich bei den Daheimgebliebenen erworben
haben. Bei keinem Anlaß tritt der Wunsch,
bestimmte Personen, bestimmte Truppenteile,
mit denen man durch heimatliche Bande und
Beziehungen verknüpft ist, durch Liebesgaben
zu erfreuen, so in den Vordergrund, wie zu
Weihnachten. Diesem Wunsche Rechnung tra-
gend hat die Heeresverwaltung verfügt, daß
alle in einem Korpsbezirk gesammelten Liebes-
gaben auch den Truppenteilen und Formatio-
nen, die in diesem Korpsbezirk ihren Ersatz-
truppenteil haben, zugeführt werden sollen. Zu
diesem Zweck ist die Versorgung sämtlicher Trup-
penteile und Formationen eines Korpsbezirks
dem betreffenden Territorialdelegierten der frei-
willigen Krankenpflege in engster Fühlungnahme
mit dem zuständigen stellvertretenden General-
kommando übertragen worden. Die Versorgung
aller Verbände mit Weihnachtsgaben aus der
Heimat ist aber eine gewaltige Aufgabe und nur
dann durchzuführen, wenn alle Sonderbestre-
bungen unterbleiben, wenn alle sammelnden
Vereine, Zeitungen usw. die eingehenden Spen-
den den Stellen zuführen, die zu ihrer Vertei-
lung berufen sind. Dabei sollen die von den
Spendern geäußerten Wünsche nach Berücksich-
tigung bestimmter Truppenteile und Formatio-
nen weitgehend beachtet und erfüllt werden. Be-
sonders erwünscht sind Einzelpakete in unge-
fährem Umfang einer Zigarrenkiste. Der Wert
derselben je nach den Verhältnissen des sam-
melnden Heimatbezirks; keinesfalls soll der auf
den einzelnen Empfänger entfallende Betrag
5 Mk. übersteigen. Es bleibt dem Spender un-
benommen, die Weihnachtspakete durch Aufkle-
ben von Vereinsadressen, Einlegen von Name

und Adresse der Geber oder dergleichen kennt-
lich zu machen, damit der Empfänger sieht,
von wem er bedacht worden ist. Transporte
für die Feldtruppen in ganzen Wagenladungen
müssen um  eine gesicherte Zuführung zu gewähr-
leisten, von der Anfangsstation bis zum Etap-
penhauptort, und wenn es die zeitige Kriegs-
lage gestattet, auch über den Hauptetappenort
hinaus, von zuverlässigen Leuten begleitet wer-
den. Personen, die sich hierfür zur Verfügung
stellen wollen, haben sich bei dem zuständigen
Territorialdelegierten zu melden, der seinerseits
im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Ge-
neralkommando die Auswahl derartig trifft, daß
aus allen Berufen und Kreisen in erster Linie
diejenigen berücksichtigt werden, die sich auf dem
Gebiete der freiwilligen Liebestätigkeit besondere
Verdienste erworben haben. Die Bedingungen,
unter denen die Begleitung gestattet ist, sind
demnächst von dem Territorialdelegierten oder
dem stellvertretenden Generalkommando zu be-
ziehen. Die Versorgung der in den Lazaretten
des Kriegsschauplatzes befindlichen Verwundeten
und Kranken mit Weihnachtsliebesgabenpaketen
hat in dankenswerter Weise das Zentralkomitee
der Deutschen Vereine im Roten Kreuz über-
nommen. Im übrigen wird auf die demnächst
erscheinenden Aufforderungen der Wohltätig-
keitsvereinigungen zum Spenden von Liebesga-
ben hingewiesen, deren Beachtung zum Gelin-
gen des Ganzen erforderlich ist und einem jeden
deshalb dringend empfohlen wird.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.