13. November 1915

Unbenannt

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 13.11.1915

Liebesgabenpakete für die Soldaten zu Weihnachten.

Weihnachten im Felde.
In allen deutschen Herzen regt sich beim
Nahen des Weihnachstfestes der Wunsch, unserer
Helden draußen im Felde in greifbarer Form
zu gedenken, ihnen zu zeigen, wie ihrer in der
Heimat gedacht wird, und zu versuchen, ihnen
auch auf diese Weise einen kleinen Teil der
Dankesschuld abzutragen, die sie in helden-
mütigem Ausharren und in übermenschlichem
Ringen sich bei den Daheimgebliebenen er-
worben haben. Bei keinem Anlaß tritt der
Wunsch, bestimmte Personen, bestimmte
Truppenteile, mit denen man durch heimatliche
Bande und Beziehungen verknüpft ist, durch
Liebesgaben zu erfreuen, so in den Vorder-
grund, wie zu Weihnachten. Diesem Wunsche
Rechnung tragend, hat die Heeresver-
waltung verfügt, daß alle in einem Korps-
bezirk gesammelten Liebesgaben auch den

Truppenteilen und Formationen, die in
diesem Korpsbezirk ihren Ersatz-
Truppenteil haben, zugeführt wer-
den sollen. Zu diesem Zweck ist die Ver-
sorgung sämtlicher Truppenteile und Formati-
onen eines Korpsbezirks dem betreffenden
Territorial-Delegierten der freiwilligen
Krankenpflege in engster Fühlungnahme mit
dem zuständigen Stellvertretenden General-
kommando übertragen worden. Die Ver-
sorgung aller Verbände mit Weihnachtsgaben
aus der Heimat ist aber eine gewaltige
Aufgabe und nur dann durchzuführen,
wenn alle Sonderbestrebungen unterbleiben,
wenn alle sammelnden Vereine die eingehenden
Spenden den Stellen zuführen, die zu ihrer
Verteilung berufen sind. Dabei sollen die von
den Spendern geäußerten Wünsche nach
Berücksichtigung bestimmter Truppenteile und
Formationen weitgehend beachtet und erfüllt
werden. Besonders erwünscht sind Einzel-
pakete in ungefährem Umfang einer Zigarren-
kiste; der Wert derselben je nach den Verhält-
nissen des sammelnden Heimatbezirks; keines-
falls soll der auf den einzelnen Empfänger ent-
fallende Betrag 5 Mark übersteigen. Es bleibt
dem Spender unbenommen, die Weihnachts-
pakete durch Aufkleben von Vereinsadressen,
Einlegen von Name und Adresse der Geber oder
dergleichen kenntlich zu machen, damit der
Empfänger sieht, von wem er bedacht worden ist.
Transporte für die Feldtruppen in ganzen
Wagenladungen müssen, um eine gesicherte Zu-
führung zu gewährleisten, von der Anfangs-
station bis zum Etappen-Hauptort, und wenn
es die zeitige Kriegslage gestattet, auch über
den Etappen-Hauptort hinaus, von zuver-
lässigen Leuten begleitet werden.
Personen, die sich hierfür zur Verfügung stellen
wollen, haben sich bei dem zuständigen
Territorial-Delegierten zu melden, der seiner-
seits im Einvernehmen mit dem Stellvertreten-
den Generalkommando die Auswahl derartig
trifft, daß aus allen Berufen und Kreisen in
erster Linie diejenigen berücksichtigt werden, die
sich auf dem Gebiete der freiwilligen Liebes-
tätigkeit  besondere Verdienste erworben haben.
Die Bedingungen, unter denen die Begleitung
gestattet ist, sind demnächst von dem Territorial-
Delegierten oder dem Stellvertretenden
Generalkommando zu beziehen. Die Versorgung
der in den Lazaretten des Kriegsschau-
platzes befindlichen Verwundeten und Kranken
mit Weihnachtsliebesgabenpaketen hat in
dankenswerter Weise das Zentralkomitee der
Deutschen Vereine vom Rotem Kreuz über-
nommen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Mettmann (13. November 2015). 13. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/cofs


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