Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. November 1915
Am Buß- und Bettag, dem 17. November, sind Lustbarkeiten jeglicher Art untersagt. Ausnahmen werden gemacht bei ernsten Musikstücken (Oratorien).
Hilden, 12. Nov. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß am Bußtage, 17. Nov., öffentliche theatralische Vorstellungen, Schaustellungen (hierzu rechnen auch kinomathographische Darbietungen) und sonstige öffentliche Lustbarkeiten, mit Ausnahme der Aufführung ernster Musikstücke, an diesem Tage nicht stattfinden dürfen. Zu ernsten Musikstücken sind nur Oratorien, nicht aber auch Musikaufführungen irgendwelcher Art zu rechnen.