12. November 1915

1915 11 12-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. November 1915

Mit dem heutigen Tage treten die Höchstpreise für Fleisch- und Fettwaren in Kraft

Hilden, 12. Nov. Mit dem heutigen Tage treten die Höchstpreise für Fleisch- und Fettwaren in Kraft. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Preise festzusetzen. In Düsseldorf sind folgende Höchstpreise für ein Pfund festgesetzt worden: frisches rohes Schweinefleisch 1,45 M., frisches rohes Fett (Flomen) 1,85 M., frische Bratwurst, grobe 1,70 M., feine 1,60 M., beste frische Wurst 1,60 M., gewöhnliche frische Wurst 0,80 M. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis oder Geldstrafen bis zu 10 000 M. bestraft.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.