12. November 1915

1915 11 12-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. November 1915

Mit dem heutigen Tage treten die Höchstpreise für Fleisch- und Fettwaren in Kraft

Hilden, 12. Nov. Mit dem heutigen Tage treten die Höchstpreise für Fleisch- und Fettwaren in Kraft. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Preise festzusetzen. In Düsseldorf sind folgende Höchstpreise für ein Pfund festgesetzt worden: frisches rohes Schweinefleisch 1,45 M., frisches rohes Fett (Flomen) 1,85 M., frische Bratwurst, grobe 1,70 M., feine 1,60 M., beste frische Wurst 1,60 M., gewöhnliche frische Wurst 0,80 M. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis oder Geldstrafen bis zu 10 000 M. bestraft.


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Stadtarchiv Hilden (12. November 2015). 12. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cofd


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