Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. November 1915
Mit dem heutigen Tage treten die Höchstpreise für Fleisch- und Fettwaren in Kraft
Hilden, 12. Nov. Mit dem heutigen Tage treten die Höchstpreise für Fleisch- und Fettwaren in Kraft. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Preise festzusetzen. In Düsseldorf sind folgende Höchstpreise für ein Pfund festgesetzt worden: frisches rohes Schweinefleisch 1,45 M., frisches rohes Fett (Flomen) 1,85 M., frische Bratwurst, grobe 1,70 M., feine 1,60 M., beste frische Wurst 1,60 M., gewöhnliche frische Wurst 0,80 M. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis oder Geldstrafen bis zu 10 000 M. bestraft.