Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. November 1915
Die Hildener Zeitungsboten und Briefträger klagen immer noch über unveränderte Zustände bei der Beleuchtung von privaten Eingängen.
Hilden, 8. Nov. Ueber das Nichtbeleuchten von Fluren und Treppen wird von Zeitungsboten und Briefträgern immer noch geklagt. Für Unfälle, die hierdurch entstehen, haftet laut Gesetz der betreffende Besitzer oder Mieter, welchem die Beleuchtung oblag.
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Stadtarchiv Hilden (8. November 2015). 8. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cofa