Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. November 1915
Verheiratete Lehrerinnen dürfen in der Kriegszeit als Vertreterinnen beschäftigt werden.
– Verheiratete Lehrerinnen. Nach einer Ver-
fügung des Ministers der geistlichen und Unter-
richtsangelegenheiten können während der Dauer
des Krieges verheiratete Lehrerinnen als Ver-
treterinnen im öffentlichen Schuldienst beschäf-
tigt werden. Diesbezügliche Gesuche sind an
diejenigen Regierungen zu richten, in deren Be-
zirk die Beschäftigung gewünscht wird.