Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. November 1915
Verheiratete Lehrerinnen dürfen in der Kriegszeit als Vertreterinnen beschäftigt werden.
– Verheiratete Lehrerinnen. Nach einer Ver-
fügung des Ministers der geistlichen und Unter-
richtsangelegenheiten können während der Dauer
des Krieges verheiratete Lehrerinnen als Ver-
treterinnen im öffentlichen Schuldienst beschäf-
tigt werden. Diesbezügliche Gesuche sind an
diejenigen Regierungen zu richten, in deren Be-
zirk die Beschäftigung gewünscht wird.
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Stadtarchiv Troisdorf (7. November 2015). 7. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cof6