Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 4. November 1915
Glockengeläut zum Totensonntag zur Erinnerung an die Gefallenen.
Hilden, 4. Nov. Das Königl. Konsistorium der Rheinprovinz hat die evangelischen Gemeinden angewiesen, daß am Totensonntag in der Zeit von 12 bis 12 ½ Uhr zu Ehren unserer gefallenen Helden ein allgemeines Geläut mit sämtlichen Glocken zu erfolgen hat.