Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. November 1915
Ein erneuerter Runderlass der kommunalen Behörden weist darauf hin, dass die Einschränkungen der Lustbarkeiten nicht streng genug durchgeführt werden.
Hilden, 3. Nov. In einem Runderlaß an die kommunalen Behörden weist der Herr Regierungspräsident darauf hin, daß die zu Kriegsbeginn getroffenen Maßnahmen bezüglich der Einschränkung der Lustbarkeiten nicht streng genug durchgeführt werden. Die Zahl der Lustbarkeiten aller Art sei mit der gegenwärtigen ernsten Zeit nicht in Einklang zu bringen. Der Herr Regierungspräsident ersucht deshalb um eine schärfere Durchführung der Maßnahmen. Nach wie vor so heißt es in dem Erlaß, müsse die Bevölkerung des Ernstes der Zeit bewußt bleiben und auch in ihrem Auftreten den Empfindungen der trauernden Eltern, Witwen und Waisen Rechnung tragen.