2. November 1915

1915 11 02-3

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. November 1915

Der erste fleischlose Tag ist vorbei. Nochmal werden alle Haushalte dazu aufgefordert ihren Fleischkonsum einzuschränken.

Hilden, 2. Nov. Mit Rücksicht auf die von der Regierung festgesetzten Bestimmungen über den Verkauf von Fleisch an zwei bestimmten Tagen der Woche (heute am Dienstag hatten wir den ersten fleischlosen Tag) sollten sich auch die Haushaltungen den gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Es handelt sich darum, daß sich die Haushaltungen auch tatsächlich an zwei Tagen in der Woche des Fleischgenusses enthalten, und daß in diejenigen Familien, die bislang täglich zweimal Feischnahrung zu sich nehmen, den Fleischgenuß auf mindestens einmal pro Tag beschränken. Für unsere Stadt sind diese Bestimmungen auch insofern einschneidend, als die Markttage, Dienstags und Freitags, verlegt werden müssen.


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Stadtarchiv Hilden (2. November 2015). 2. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/coeu


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