Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 4.11.1915
Handel mit Kartoffeln im Kreis Mettmann.
Kartoffelversorgung
S[tadt] Mettmann, 3. Nov[ember]. Nach einer Verord-
nung des Kreisausschusses darf im Kreise Mett-
mann nur derjenige Handel mit Kartoffeln trei-
ben, welcher mit einem vom Vorsitzenden des
Kreisausschusses ausgestellten Erlaubnisschein
versehen ist. Als Einkaufspreis darf nicht mehr
als 3,05 Mark für den Zentner bezahlt und als
Verkaufspreis nicht mehr als 3,60 Mark für den
Zentner innerhalb der Kreise Mettmann, Elber-
feld und Barmen genommen werden.
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Kreisarchiv Mettmann (4. November 2015). 4. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/coeo
