Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. November 1915
Bekanntmachung der Nichtigkeit von privaten Kaufverträgen von Stroh und die Abgabepflicht an die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte
Vermischtes.
Schleiden, 15. November. Wir machen die Landwirte
auf die in dieser Nummer enthaltene Bekanntmachung
betreffend Nichtigkeit der Kaufverträge über Stroh
Aufmerksam. Die nächste Nummer des Kreisblattes
wird eine weitere Bekanntmachung bringen, nach deren
§ 2 derjenige, welcher Stroh an einen anderen ab-
setzen will, verpflichtet ist, das Stroh der Bezugs-
vereinigung der deutschen Landwirte in Berlin anzu-
bieten. Das Nähere ist aus der Verordnung zu
ersehen.
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Kreisarchiv Euskirchen (17. November 2015). 17. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/coen