3. November 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. November 1915

Die Heimbeförderung der toten Kriegsteilnehmer soll möglichst erst Kriegsende durchgeführt werden.

    –  Mit der Heimbeförderung von Leichen
gefallener oder im Felde gestorbener Kriegsteil-
nehmer sind sowohl für die militärischen Stellen
als auch für die Eisenbahnen – namentlich in
den besetzten feindlichen Gebieten – erhebliche
Schwierigkeiten verbunden. Diese würden ein-
geschränkt werden, wenn die Leichenüberführun-
gen nach Möglichkeit bis nach Beendigung des
Krieges zurückgestellt würden. Dies würde für
die Beteiligten den Vorteil haben, daß dann
Frachtermäßigungen eintreten. Von den Bun-
desregierungen mit Staatsbahnbesitz ist nämlich
beschlossen, auf diejenigen Leichensendungen, die
erst nach dem Kriege zur Aufgabe und Beförde-
rung gelangen, während eines angemessenen,
später festzusetzenden Zeitraumes eine Fracht-
ermäßigung von 50 Prozent zu gewähren.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (3. November 2015). 3. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://archivewk1.hypotheses.org/18644


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