Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915
Nur genießbare Konserven sind als Liebesgaben zu versenden.
Vorsicht bei der Auswahl von Liebesgaben.
Wie schon früher, werden auch neuerdings
wieder vielfach Klagen laut, über Konserven
aus Fleisch, Schinken, Schmalz, Obst, Fleisch
mit Gemüse usw., die unseren Soldaten von
ihren Angehörigen als Liebesgaben ins Feld
gesandt werden. Trotz hoher Preise sollen sol-
che Konserven vielfach entweder nur ganz ge-
ringe Mengen genießbarer Nahrungsmittel ent-
halten oder gänzlich ungenießbar sein. Größte
Vorsicht beim Ankauf ist daher am Platze, da-
mit nicht durch die Uebersendung minderwertiger
oder schädlicher Konserven bei unseren Kriegern
Enttäuschungen oder Gesundheitsstörungen ver-
ursacht werden. Konserven sollte man als Lie-
besgabe nur dann zum Versand bringen, wenn
man sich von ihrer Güte zuvor durch Erpro-
bung der gleichen Marke überzeugt hat. Aehn-
lich liegt der Fall mit Genußmitteln, die als
Milchersatz, als Grogwürfel, als Punsch-, Tee-
punsch, Grog- usw. -Tabletten in den Handel
kommen. Auch bei der Herstellung dieser Lie-
besgaben wird oft mit unlauteren Mitteln ge-
arbeitet. Das Publikum wird maßlos überteu-
ert und die Ware besteht oft aus ganz wertlosen
Präparaten. Liebesgaben dieser Art und Kon-
serven, die auf der Verpackung nichts außer
der Inhaltsangabe die Firma und den Wohnort
des Fabrikanten tragen, sollten überhaupt nicht
gekauft werden. Gegen Fabrikanten und Händ-
ler aber, die in betrügerischer Weise Konserven
mit einem ihrem Inhalt auch nicht annähernd
entsprechenden Preise in den Handel bringen,
sollte jeder Einzelne im Interesse der Allge-
meinheit auf das Schärfste vorgehen. Derartige
Fälle gehören unbedingt vor den Staatsanwalt.