29. Oktober 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915

Der Troisdorfer Bürgermeister Klev gibt bekannt, dass die Rheinisch-Westfälische Sprengstoff Aktien-Gesellschaft in Köln einen Antrag gestellt hat. Abwässer der Troisdorfer Fabriken sollen über eine zu erbauende Kläranlage in die Sieg abgeleitet werden.

                 [Bekanntmachung]
   Die Rheinisch-Westfälische Sprengstoff Ak-
tien-Gesellschaft in Köln, hat Antrag gestellt
auf Verleihung des Rechtes, die Abwässer ihrer
Troisdorfer Pulver pp. Fabriken, unterhalb der
in der Gemeinde Niedermenden gelegenen Ar-
beiterkolonie Menden-Nord, bei der dort errich-
teten Kläranlage in die Sieg abzuleiten.
   In die anzulegenden Entwässerungsanlagen
sollen auch die Abwässer der Gemeinde Trois-
dorf, der Troisdorfer Bahnhofsanlagen, sowie
der beiden Arbeiterkolonien „Neukalk“ u. „Men-
den-Nord“ mit aufgenommen und in die Sieg
abgeleitet werden.


   Dies bringe ich mit dem Bemerken zur öf-
fentlichen Kenntnis, daß Widersprüche gegen die
beantragte Verleidung und Ansprüche auf Her-
stellung und Unterhaltung von Einrichtungen,
oder auf Entschädigungen, bei dem Unterzeich-
neten schriftlich in zwei Ausfertigungen oder
zu Protokoll anzubringen sind und ferner, daß
andere Anträge auf Verleihung des Rechtes zu
einer Benutzung der Sieg, durch welche die
angegebene, von der Rheinisch-Westfälischen
Sprengstoff Aktien-Gesellschaft beabsichtigte Be-
nutzung beeinträchtigt werden wird, bei dem
Unterzeichneten mit den unter Nr. 2 bis 5 der
ministeriellen 3. Ausführungs-Anweisung zum
Wassergesetz vom 7. April 1913 vorgeschriebe-
nen Unterlagen anzubringen sind.
   Die Frist für die Erhebung von Widersprü-
chen und Anmeldung von Anträgen ist auf 2
Wochen festgesetzt. Sie beginnt mit Freitag,
den 29. Oktober d. J. und endet mit 11. Novem-
ber d. J. Auf die genaue Innehaltung dieser
Frist, weise ich besonders hin, mit der Ver-
warnung, daß Diejenigen, die innerhalb der
Frist keinen Widerspruch gegen die Verleihung
erheben, ihr Widerspruchsrecht verlieren, daß
ferner, nach Ablauf der Frist gestellte Anträge
auf Verleihung, im gegenwärtigen Verfahren
keine Berücksichtigung mehr finden können und
daß vom Beginne der Ausübung des verliehenen
Rechtes an, wegen nachteiliger Wirkungen nur
noch die im § 82 und im § 203 Abs. 2 des
Wassergesetzes bezeichneten Ansprüche geltend ge-
macht werden können.
   Die Zeichnungen und Erläuterungen über
die Anlage, liegen bis zum Ablaufe der Wider-
spruchsfrist im hiesigen Rathause, Zimmer 1,
während der Dienststunden zur Einsicht aus.
   Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig
erhobenen Widersprüche sowie der Ansprüche
auf Herstellung und Unterhaltung von Ein-
richtungen und der Entschädigungsansprüche,
wird Termin auf Donnerstag, den 18. Novem-
ber ds. Js. vormittags 10 Uhr im Rathause
hier, unter der Eröffnung anberaumt, daß diese
Erörterung auch im Falle des Ausbleibens
eines Beteiligten erfolgen wird.
       Troisdorf, den 25. Oktober 1915.
                                   Der Bürgermeister 
                                         Klev.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (29. Oktober 2015). 29. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/coe2


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