Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 28. Oktober 1915
Zwei fleischlose Tage in der Woche
Hilden, 28. Okt. Der Bundesrat beabsichtigt vom 1. November an zwei fleischlose Tage in der Woche einzuführen. Vorgesehen sind hierfür Dienstag und Freitag. Um einer Fettknappheit vorzubeugen, darf in Gast-. Schank- und Speisewirtschaften an zwei anderen Tagen der Woche (Montags und Donnerstags) mit Fett gebratenes, gesottenes oder geschmortes Fleisch, Wild, Geflügel und sonstige Speisen nicht verabfolgt werden; eine Ausnahme macht nur die Verabfolgung von Fleisch und Fleischwaren als Aufschnitt auf Brot. Eine weitere Einschränkung bedeutet das Verbot, an Samstagen Schweinefleisch in öffentlichen Wirtschaften zu verabfolgen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Außerdem steht den Behörden das Recht zu, solche Wirte die sich in Befolgung der ihnen durch die Verordnung auferlegten Pflichten unzuverlässig zeigen, durch Schließung ihrer Räume zu bestrafen.