28. Oktober 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 28. Oktober 1915

Zwei fleischlose Tage in der Woche

Hilden, 28. Okt. Der Bundesrat beabsichtigt vom 1. November an zwei fleischlose Tage in der Woche einzuführen. Vorgesehen sind hierfür Dienstag und Freitag. Um einer Fettknappheit vorzubeugen, darf in Gast-. Schank- und Speisewirtschaften an zwei anderen Tagen der Woche (Montags und Donnerstags) mit Fett gebratenes, gesottenes oder geschmortes Fleisch, Wild, Geflügel und sonstige Speisen nicht verabfolgt werden; eine Ausnahme macht nur die Verabfolgung von Fleisch und Fleischwaren als Aufschnitt auf Brot. Eine weitere Einschränkung bedeutet das Verbot, an Samstagen Schweinefleisch in öffentlichen Wirtschaften zu verabfolgen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Außerdem steht den Behörden das Recht zu, solche Wirte die sich in Befolgung der ihnen durch die Verordnung auferlegten Pflichten unzuverlässig zeigen, durch Schließung ihrer Räume zu bestrafen.


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Stadtarchiv Hilden (28. Oktober 2015). 28. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/codh


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