Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1915
Die Preisprüfungsstelle Solingen beriet über Höchstpreise für frisches Schweinefleisch und Rübenkraut
Höchstpreis für frisches Schweine-
fleisch!
Die Solinger Preisprüfungsstelle beschäftigte
sich heute morgen mit der Preisfestsetzung für frisches Schweine-
fleisch und Fett. Nach längerer Beratung wurde jedoch die
Preisfestsetzung vertagt. Vorläufig gelten für Solingen die
vom Bundesrat festgesetzten Höchstpreise. Diese betragen für
Solingen 1,47 Mark für frisches rohes Schweinefleisch und
1,89 Mark für Fett. Dem frischen Fleisch ist das frisch ge-
salzene Schweinefleisch, das also nicht für Pökel- und Räucher-
gewerbe bestimmt ist, gleich zu erachten. Die Polizeiverwaltung
ist angewiesen, darauf zu achten, das diese Bestimmung streng
eingehalten wird. Auch das Publikum wird gut tun, Zuwider-
handlungen der Behörde zu melden.
Bei einer späteren Festsetzung des Höchstpreises hofft man,
obige Preise ermäßigen zu können.
Von der Festsetzung eines Höchstpreises für Rübenkraut
wurde Abstand genommen, da derselbe ohne Festsetzung eines
Höchstpreises für den Produzenten undurchführbar erscheint.
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Stadtarchiv Solingen (15. November 2015). 15. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cocd