13. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. November 1915

Die neuen Verbrauchs-Regeln für den Umgang mit Fleisch und Fett

Merkblatt für Hausfrauen, Metzger und
                      Gastwirte.
   In manchen Kreisen der Bevölkerung herrscht noch immer
Unklarheit über die Handhabung der Vorschriften zur Er-
sparung von Fleisch und Fett. Wir geben darum nachstehend
eine kurze Ausstellung, was an den einzelnen Tagen der Woche
erlaubt oder verboten ist.
   In privaten Haushaltungen kann nach wie
vor im Laufe der Woche gekocht oder gebraten werden, worauf
man Appetit hat und wozu das Geld reicht, wobei keinerlei
Uebertretung und keine Bestrafung in Frage kommen. Die
nachstehenden Bestimmungen gelten nur für Gastwirt-
schaften, Fleischer und sonstige Verkaufsge-
schäfte.

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   Montag: In Gastwirtschaften, Vereins- und Er-
frischungsräumen, also auch Pensionen, Mittagstischen, ist
erlaubt die Abgabe jedes gekochten Fleisches. Ver-
boten sind sämtliche Bratsachen. Sinn der Bestimmung:
Fettersparnis.
   Dienstag: Fleischer sowie Gastwirte dürfen keinerlei
Fleisch, Fleischwaren oder Fleischspeisen verkaufen. Fisch ist
nicht verboten. Sinn der Bestimmung: Fleischersparnis.
   Mittwoch: Keine Beschränkung.
   Donnerstag: Wie am Montag. In Gastwirtschaften
nur Gekochtes, nichts Gebratenes.
   Freitag: Wie am Dienstag. Fleischer und Gastwirte
dürfen kein Fleisch und keine Fleischwaren verkaufen. Fisch
ist erlaubt.
   Samstag: Die Gasthäuser dürfen kein Schweinefleisch
verkaufen.
   Sonntag: Keine Beschränkung.
Ueberall, wo oben von „Fleisch“ gesprochen wird, ist ge-
meint: Rind-, Kalb-, Schaf-, Schweinefleisch sowie Geflügel
und Wild. Zulässig bleibt in Gastwirtschaften auch Montags
und Donnerstags der Verkauf gebratenen Fleisches und Sams-
tags von Schweinefleisch als Aufschnitt auf Brot.


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