10. September 1914

10SeptGeneralkommando

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 10.9.1914, Lokalteil.

Mitteilung der Armee, dass Leichen gefallener Soldaten zur Zeit nicht in die Heimat überführt werden können.

Mitteilung der Armee, dass erbeutete Geschütze der Feinde noch gebraucht werden und daher Anträge auf Überlassung zwecks Aufstellung in Städten i.d.R. nicht möglich sind.

Das stellvertr. Generalkommando 7. Armeekorps teilt der Presse folgendes mit: 1. Die Überführung von Leichen für das Vaterland gestorbener Krieger in die Heimat kann, soweit sie überhaupt möglich ist, erklärlicherweise einstweilen nicht erlaubt werden. Auch späterhin kann es sich natürlich nur um solche handeln, die in Einzelgräbern gebettet worden. So verständlich der Wunsch mancher Familien ist, die Gebeine eines im Kriege gefallenen Angehörigen in heimatlicher Erde beizusetzen, so möge man dem Toten doch zunächst die Ruhe der Stätte lassen, welche die Hand von Kameraden oder Samaritern ihm bereitet hat. Gesuche um Überführung wolle man also gefälligst bis nach Beendigung des Krieges zurückstellen. Es wird ihnen dann, wenn irgend angängig, gern entsprochen werden. – 2. Es mehren sich beim Generalkommando die Anträge auf Überlassung erbeuteter Geschütze zur Aufstellung in Städten. Wenn nun auch nicht verkannt werden soll, dass solche Anträge aus der überall herrschenden patriotischen Begeisterung hervorgehen, so muss doch darauf hingewiesen werden, dass sie verfrüht sind. Die eroberten Geschütze können mitsamt der zugehörigen Munition großenteils noch gegen den Feind selbst gebraucht werden. Entsprechende Gesuche mögen demnach einstweilen unterbleiben. Im Übrigen ist damit zu rechnen, dass auch nach Beendigung des Krieges Anträge auf Bewilligung von Geschützen nur in besonderen Fällen Berücksichtigung werden finden können.


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Stadtarchiv Goch (10. September 2014). 10. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/clrg


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