Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Oktober 1915
Lebensmittelpreise sind auch für beste Tafelbutter festgelegt.
– Der Höchstpreis von 2,55 Mk. für das
Pfund bester Tafelbutter, der für das ganze
Reich, mit Gültigkeit vom 1. November, fest-
gesetzt wurde, ist so eingerichtet, daß er Produ-
zenten, Händler und Verbraucher gleichermaßen
befriedigt. Bei den glücklicherweise reichlich vor-
handenen Futtermitteln können unsere Land-
leute bei diesem Preise zurechtkommen, und die
Konsumenten werden sich sagen, daß sie für
die Kriegszeit gute Butter, die ja auch in Frie-
denszeiten im Winter bis zu zwei Mark kostete,
mit einem Aufschlag von fünfzig Pfennigen
nicht zu teuer bezahlen. Im Laufe der Woche
sind noch weitere wichtige Entscheidungen über
die Regelung von Lebensmittelpreisen zu er-
warten. Auch sie werden nach dem Grundsatze
der Gerechtigkeit und Billigkeit getroffen wer-
den, so daß die Teuerungssorgen bald geschwun-
den sein werden, zu denen bei dem Reichtum
unserer Vorräte niemals eine Ursache vorlag.
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Stadtarchiv Troisdorf (27. Oktober 2015). 27. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/cob1

Ein schönes Beispiel dafür, wie in der Teuerungsfrage in allen kriegsführenden Ländern, besonders aber bei den Mittelmächten, geschönt wurde. Wie man dieser Aufstellung
http://www.was-war-wann.de/historische_werte/butterpreise.html
entnehmen kann, kostete vor dem Krieg nicht das Pfund, sondern das Kilo “gute Butter” zwischen 2 und 3 Mark.