Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. November 1915
Die Versorgungsengpässe führen zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauches in Gaststätten an bestimmten Wochentagen
Solingen. Einschränkung des Fleischver-
brauches in Gast- und Speisehäusern. Vom
1. November ab dürfen nach einer Bundesverordnung in
Gast- und Speisehäusern Montags und Donnerstags keine
Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken oder ge-
schmort sind, oder in zerlassenen Fett hergerichtet sind, ver-
abreicht werden. Samstags darf kein Schweinefleisch vorge-
setzt werden. Das Verabreichen von gekochtem
Fleisch oder Fisch ist jedoch an diesen Tagen
gestattet.
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Stadtarchiv Solingen (1. November 2015). 1. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/coap
