Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. November 1915
Die Versorgungsengpässe führen zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauches in Gaststätten an bestimmten Wochentagen
Solingen. Einschränkung des Fleischver-
brauches in Gast- und Speisehäusern. Vom
1. November ab dürfen nach einer Bundesverordnung in
Gast- und Speisehäusern Montags und Donnerstags keine
Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken oder ge-
schmort sind, oder in zerlassenen Fett hergerichtet sind, ver-
abreicht werden. Samstags darf kein Schweinefleisch vorge-
setzt werden. Das Verabreichen von gekochtem
Fleisch oder Fisch ist jedoch an diesen Tagen
gestattet.