Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23. Oktober 1915
Wohnortwechsel von Ausländern ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt
Hilden, 23. Okt. Vor einigen Monaten ist eine Bekanntmachung erlassen worden, nach der feindliche Ausländer ihren Wohnort nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde wechseln dürfen. Die Italiener, welche beim hiesigen Bahnbau Verwendung fanden, waren auf diese Bestimmung aufmerksam gemacht worden. Trotzdem verlegte der Italiener Giovannio Chilese seinen Wohnort von Hilden nach Solingen, ohne um eine Erlaubnis hierzu eingekommen zu sein. Von der Strafkammer wurde er gestern zu einem Monat Gefängnis verurteilt.
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Stadtarchiv Hilden (23. Oktober 2015). 23. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/coag