Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 8.9.1914, Anzeigenteil.
Der Güterverkehr mit der Eisenbahn findet wieder statt.
Güterverkehr
Vom 8. September ab wird der öffentliche Güterverkehr wieder freigegeben. …
Die Verkehrsfreigabe findet ihre Grenzen in den Anforderungen des Kriegsbetriebes. Daraus ergeben sich folgende Beschränkungen:
- Eine allgemeine Beförderungspflicht besteht nicht. Um Störungen im Betriebe zu vermeiden, wird bei drohender Überfüllung der Güterböden und Bahnhöfe die Annahme von Privatgütern (außer solchen für die Militärverwaltung) gesperrt werden.
- Militärgut und Privatgut für die Militärverwaltung wird in erster Linie befördert. Die für die Volksernährung und Volksgesundheit erforderlichen Güter haben den Vorrang vor anderen Privatgütern.
- Für den Privatverkehr können vorläufig Wagen nur in stark beschränkter Zahl zur Verfügung gestellt werden. Die Gestellung bestimmter Wagengattungen wird nicht gewährleistet.
Köln, den 7. September 1914. Kgl. Eisenbahndirektion.
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Stadtarchiv Goch (8. September 2014). 8. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/clr4