29. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1915

Mehrere Verfahren vor dem Gewerbegericht gewähren den Einblick in die „skandalösen“ Arbeitsbedingungen bei der Baufirma Atrop und Naumann aus Düsseldorf auf ihrer Baustelle der Umgehungsbahn Ohligs (Eisenbahnverbindung Köln – Solingen)

Stammgast am Gewerbegericht.
  Gleich fünf Arbeiter auf einmal haben gegen die Firma
Atrop u[nd] Naumann aus Düsseldorf geklagt, die die Um-
gehungsbahn in Ohligs baut. Als erster klagte der Nachtwächter
U. aus Ohligs, weil die Firma sich weigert, ihm den verdienten
Lohn von 45 Mark zu zahlen. Die Beklagte behauptet, U. habe
die in der Arbeitsordnung festgesetzte Kündigungfrist nicht ein-
gehalten. Der Kläger gibt an, der Bauführer habe ihn, als er
seinen Lohn gefordert habe, „dummer Lümmel“ genannt und
die Zahlung des Lohnes verweigert. Deshalb habe er sich für be-
rechtigt gehalten, die Arbeit sofort zu verlassen. (Die Firma zahlt
an den Nachtwächter einen Tagelohn von 3 Mark. Diesen Riesen-
lohn hat der Bauführer, wie er sich äußerte, dem Kläger nur aus
Gnade bewilligt.) Um festzustellen, daß der Ausdruck „dummer
Lümmel“ wirklich gefallen ist, soll ein Bahnbeamter, der bei der
Gelegenheit zugegen war, als Zeuge vernommen werden. Die Sache
wird deshalb vertagt.


   Der italienische Erdarbeiter N. verlangt 16,50 Mark Restlohn.
Auch hier behauptet die Firma Atrop u[nd] Naumann, daß der Kläger
die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe. Der Bauführer, der in
allen Prozessen, wo die Firma verklagt wird, als Kronzeuge
auftritt, wollte von dem Vertreter des Klägers, auch einem Italiener
wissen, ob er auch die polizeiliche Erlaubnis habe, seinen Wohnort
Ohligs zu verlassen, um den Termin am Gewerbegericht zu wahren.
(Bekanntlich bedürfen die feindlichen Ausländer beim Wohnungs-
wechsel einer behördlichen Erlaubnis. Wie man aber aus dieser
Verfügung schließen kann, daß den ausländischen Arbeitern die
Möglichkeit genommen werden solle, ihre Interessen an einem aus-
wärtigen Gericht zu vertreten, bleibt wohl das Geheimnis dieses
Bauführers.) Da der Kläger den Verweis dafür, daß er rechtzeitig
gekündigt habe, nicht beibringen konnte, wurde er mit seiner Klage
abgewiesen.
   Die Firma Atrop u[nd] Naumann beschäftigt bei ihren
Bahnbauten auch Erdarbeiterinnen. An dem Bau der
Ohligser Umgehungsbahn ist eine ganze Kolonne Frauen und Mäd-
chen aus Schlesien beschäftigt. Den Arbeiterinnen war von dem
Agenten, der sie angeworben hatte, wie auch von einem Vertreter
der Firma A[trop] u[nd] N[aumann] versprochen worden, daß für die Arbeiterinnen
ein abgesonderter Raum gestellt würde, in dem sie
essen und sich umkleiden könnten. Diese Versprechungen hat die
Firma nicht gehalten. Deshalb klagt die Erdarbeiterin J., die
ohne Kündigung die Arbeit verlassen hatte, auf Zahlung von
18,92 Mark rückständigem Lohn. Es handelt sich wieder um sechs
Tagelöhne, die die Firma nach der Arbeitsordnung einbehalten
kann, wenn die Kündigungsfrist nicht innegehalten wird. Die
Klägerin schildert die Zustände an dem Bahnbau als geradezu
skandalös. Der Frühstücksraum ist für Männer und Frauen gemein-
sam, so daß die Arbeiterinnen sich in Gegenwart der Männer um-
kleiden müssen. Die Aborte sind auch gemeinsam. Der Gipfel des
Skandals bildet wohl die Tatsache, daß im selben Raume wo die
Arbeiter essen, nur durch einen Verschlag getrennt, drei Schweine
untergebracht sind. Diese Mißstände konnten von dem Ver-
treter der Firma und seinem Bauführer, der, wie erwähnt, in allen
Prozessen als Zeuge auftritt, nicht bestritten werden. Eine Be-
schwerde der Klägerin bei dem Schachtmeister Engeler hatte
keinen Erfolg. Engeler sagte, nach Aussage der Zeugin: „Na,
das ist doch weiter nicht schlimm“. Da noch weitere fünf
Arbeiterinnen aus denselben Gründen Klage gegen die Firma er-
hoben haben, wird die Sache vertagt, um sie dann gemeinsam mit
den anderen zu verhandeln. Der Schachtmeister Engeler soll zu
diesem Termin als Schutzzeuge für die beklagte Firma erscheinen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (29. Oktober 2015). 29. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/co9b


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