23. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Oktober 1915

Ein Italiener wird nach mehrfach unerlaubtem Wohnortswechsel festgenommen und in Düsseldorf zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Wortwahl und Stil der Berichterstattung in der „Bergischen Arbeiterstimme“ kann man nur als diskriminierend bezeichnen.

Unstet und flüchtig….
   Der Reiselust der Italiener sind durch eine Kriegsverord-
nung vom 5. Juli Beschränkungen auferlegt. Italiener und
andere feindliche Ausländer dürfen bekanntlich nur nach vor-
heriger Anmeldung bei der Ortspolizei die Grenzen ihres
Wohnortes verlassen. Solche Anmeldungen hielt der Maurer
Chielese für eine Belästigung und hielt sich, ohne sich umzu-
melden, abwechselnd in Ohligs, Hilden, Wald oder in Solingen
auf. Sollte er von der Polizei in Hilden besucht werden,
dann war der Maurer in Wald. War die Behörde in Wald
in den Besitz der Adresse gekommen, dann lebte der Bruder
Italiano in Solingen. Am 25. September wurde der unruhige
Geist von der Polizei bei Ohligs gefaßt und nach einem Orte
gebracht, wo der Freizügigkeit Grenzen in Gestalt solider
Mauern gezogen sind: er kam nach Düsseldorf in Untersuchungs-
haft. Von der dortigen Strafkammer erhielt er am Freitag
1 Monat Gefängnis, weil er gegen das Belagerungsgesetz vom
Juni 1851 verstoßen hatte. Die erlittene Untersuchungshaft
kam mit zwei Wochen auf die Strafe in Anrechnung.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (23. Oktober 2015). 23. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/co8d


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