Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Oktober 1915
Der Oberbürgermeister von Solingen setzt Höchstpreise für Butter fest, die sich nach Ansicht der „Bergischen Arbeiterstimme“ aber „weniger Bemittelte, Arbeiter und Kriegerfamilien“ nicht leisten können
Höchstpreise für Butter.
Der Oberbürgermeister der Stadt Solingen hat nunmehr
Höchstpreise für Butter ausgeschrieben. Die Leser finden die
entsprechende Verordnung im Inseratenteile unserer heutigen
Nummer. Nach dieser Verordnung darf der Preis für ein
Pfund Butter im Kleinhandel 2,80 Mark nicht übersteigen.
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu
10 000 Mark wird bestraft, wer diesen Höchstpreis überschreitet,
andere zu dem Abschlusse von Verträgen veranlaßt, die dem
Zwecke der Ueberschreitung der Höchstpreise dienen sollen, einen
übermäßigen Gewinn nimmt oder Butter zurückhält. In allen
Fällen von Vergehen kann auf Verlust der bürgerlichen Ehren-
rechte erkannt werden.
Der Höchstpreis von 2,80 Mark ist noch immer reichlich
hoch. Die Verordnung hat nur einen relativen Wert, indem
sie weitere Steigerungen der exorbitalen Preise verhindert.
Auch für 2,80 Mark können weniger Bemittelte, können Ar-
beiter und Kriegerfamilien keine Butter kaufen. Die Krieger-
familien erhalten allerdings, wie wir gestern mitteilten, Butter
für 2,40 Mark geliefert.
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Stadtarchiv Solingen (19. Oktober 2015). 19. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/co7u