Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Oktober 1915
Haftstrafen für eine Frau wegen eines Obstgeschenks an französischen Kriegsgefangenen sowie für Ausländer wegen unerlaubtem Wohnortwechsel
Strafkammer Elberfeld.
Mit französischen Gefangenen trat die Witwe
Ludmilla R. aus Haan in Verbindung. Gelegentlich eines
Spazierganges entfiel einem Kinde der noch unbescholtenen
Frau, einer Oesterreicherin, eine Birne und rollte in einen
Chausseegraben, den französische Gefangene ausbesserten. Einer
von ihnen reichte sie der Frau zuvorkommend zurück, sie ver-
zichtete jedoch auf die Annahme der Frucht und schenkte sie dem
Gefangenen. Hierin wurde eine strafbare Handlung erblickt,
die das Gericht mit 1 Tage Gefängnis, der geringsten zu-
lässigen Strafe, verurteilte. Das Gericht riet der Angeklagten,
ein Gnadengesuch einzureichen.
Es erschienen dann der Reihe nach Angehörige feindlicher
Staaten, mehrere Italiener, ein Russe und ein Belgier aus
Barmen, Solingen, Vohwinkel und Umgegend. Sie alle hatten
ihren letzten Wohnort ohne behördliche Erlaubnis verlassen und
so gegen das Belagerungsgesetz verstoßen. Das Gericht ver-
hängte über die Italiener und den Russen Gefängnisstrafen
von 1 bis zu 3 Tagen, der Belgier, bei dem die Sache
ernster lag, als in den übrigen Fällen, wurde zu 1 Monat Ge-
fängnis verurteilt.
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Stadtarchiv Solingen (16. Oktober 2015). 16. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/co7g