14. Oktober 1915

BAST_14_10_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Oktober 1915

Lebensmittelpreise erreichen in Solingen unerschwingliche Höhen; behördlich festgelegte Höchstpreise werden vom Handel umgangen

 Die Preisschraube wird weiter angezogen!
   Die Gemüsepreise steigen unaufhörlich. Sie haben
im oberen Kreise Solingen nachgerade eine unerschwingliche
Höhe erreicht. Wir berichteten vom Dienstagmarkt, daß der
Weißkohl den Preis von 5 Mark für den Zentner erreicht
habe. Auf dem heutigen Wochenmarkte war der Preis auf
5,30 Mark gestiegen, und es ist noch nicht abzusehen, wann
der Kappes seinen höchsten Preis erreicht haben wird. Wie
unberechtigt diese Preise sind, kann man beurteilen, wenn
man die Höchstpreise, die der Gouverneur von Köln
festgesetzt hat, mit den hiesigen Gemüsepreisen vergleicht. Die
Höchstpreise gelten für den Festungsbereich Köln, zu
dem bekanntlich auch gerade die Gegend gehört, die uns mit
Gemüse versorgt, Reusrath, Richrath, Langenfeld usw.


    Der Gemüsebauer darf für Weißkohl in der Zeit vom
1. bis 15. Oktober nicht mehr nehmen als 2,10 Mark für den
Zentner, vom 15. bis 31. Oktober 2,10 Mark, vom 1. bis 15.
November 2 Mark und vom 15. bis 30. November 2 Mark,
für Rotkohl vom 1. Oktober bis 30. November 3,20 Mark,
für Wirsing vom 1. bis 31. Oktober 3,30 Mark und vom
1. bis 30. November 3,60 Mark, für Mohrrüben vom 1.
bis 15. Oktober 3,15 Mark, vom 15. bis 31. Oktober 2,75 Mark
und vom 1. bis 30. November 2,70 Mark für den Zentner.
   Diese Preise gelten ab Lager des Produzenten, so daß die
Kosten für Fracht noch hinzugerechnet werden müssen. Nach
diesen Höchstpreisen würde dem Zwischenhändler, der im untern
Kreise beim Bauern Möhren kauft, der Zentner jetzt 3,70
Mark kosten. Nach dem letzten amtlichen Marktbericht wurden
aber die Möhren auf dem Solinger Wochenmarkte für 10 bis
12 Pf[enni]g das Pfund verkauft, was einen Kleinhandelspreise
von 10 bis 12 Mark für den Zentner entspricht. In den Kreisen
der Gemüsebauern wird gar kein Hehl daraus gemacht, daß
die Höchstpreise sowohl von den Händlern, die auch im untern
Kreise für ihre Waren fordern können, was sie wollen, wie auch
von den Produzenten selbst umgangen werden. Die ausge-
schriebenen Rechnungen für das gelieferte Gemüse entsprechen
den Höchstpreisen, aber nicht der wirklich gezahlten Summe,
die höher ist. So lassen die Landwirte und Händler den
Gouverneur von Köln einen guten Mann sein und handeln
nach dem Grundsatze: Du darfst dich nicht erwischen lassen!
Die Höchstpreisverordnung des Kölner Gouverneurs hat ein
Loch, es fehlt für die Bauern der Zwang, verkaufen zu müssen.
   Dieser Mangel macht die ganze Maßregel illusorisch. Wie
lange wird sich das Volk diese Beutelschneiderei noch gefallen
lassen?


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (14. Oktober 2015). 14. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/co72


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.