Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Oktober 1915
Jugendliche Feldposträuber in Düsseldorf hart bestraft
Die Beraubung von Feldpostpaketen
wird nach den Ausführungen des Staatsanwalts in der Düssel-
dorfer Strafkammer ein öffentlicher Skandal. Trotz der
vielen und zwar zum Teil erheblichen Strafen nehmen die Be-
raubungen aber kein Ende. Am 11. August zwischen 6 und 7
Uhr nachmittags war von der Postanstalt Solingen-
Aufderhöhe ein Beutel, enthaltend 30 Feldpostpaketchen,
nach Düsseldorf weiter befördert worden. Diesen Postsack
schafften unbekannte Postaushelfer auf der Sammelstelle der
Düsseldorfer Feldpost in einen leeren Kellerraum, um von dort
aus die Paketchen in einem geeigneter[en] Augenblick aus dem
Gebäude zu schaffen. Durch einen Zufall wurde der Sack von
einem höheren Postbeamten entdeckt. Man stellte nun einen
Wächter aus, um zu erfahren, wer den Sack an der Stelle ver-
borgen habe. In der folgenden Nacht überraschte der Wächter
den 18 Jahre alten Postaushelfer Wilhelm Schmidt aus Düssel-
dorf beim Oeffnen der verschiedenen Paketchen. Aus diesen
hatte er Käse, Zigarren, Kuchen und Pfefferminz herausgenom-
mken. Bei der Vernehmung auf dem Postbureau gab er an, er
sei von dem 18 Jahre alten Postaushelfer Jakob Houben ver-
führt worden. Auf dem Transport der beladenen Postkarren
von dem Packraum nach den Bahnsteigen habe dieser die Post-
säcke aufgeschnitten und daraus Feldpostpaketchen genommen.
Von dem Inhalt wollte er Zigaretten und Rauchwaren be-
kommen haben. Bei der Verhandlung vor der Strafkammer
spielten die Angeklagten eine recht traurige Rolle. Unter
ständigem Weinen erzählten sie, aus Not sei in den Päckchen
nach Eßwaren gesucht worden, denn von dem Tagesverdienst
von 4 Mark und 3,50 Mark hätten sie sich bei dem heutigen
Stande der Preise nicht satt essen können. Gegen die Ange-
klagten und Posträuber im allgemeinen hielt der Staatsanwalt
eine ganz energische Rede und nannte deren Treiben einen
öffentlichen Skandal. Den Postverwaltern wurde empfohlen,
auf großen Plakaten in den Diensträumen von den Bestrafungen
unter voller Namensnennung Kenntnis zu geben. Als Strafe
beantragte er je 2 Jahre Gefängnis. Das Gericht berücksich-
tigte die Jugend der Angeklagten und verurteilte diese zu je
1 Jahr 6 Monaten Gefängnis.
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Stadtarchiv Solingen (9. Oktober 2015). 9. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. November 2024 von https://doi.org/10.58079/co6n