7. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Oktober 1915

Eine Diebesbande aus Hilden wird von der Strafkammer Düsseldorf für ihre Eisenbahndiebstähle verurteilt

  Eisenbahndiebstähle.
   Fortgesetzte Diebstähle auf dem Güterbahnhof in Hilden durch
die auch alle umliegenden Stationen, besonders im Bergischen, schwer
geschädigt wurden, waren Gegenstand einer umfangreichen Ver-
handlung vor der Strafkammer in Düsseldorf. Angeklagt waren
die Ehefrau H., die Arbeiter Wilhelm G., Joseph H., Heinrich G.,
Anton B. und Ehefrau Friedrich S., alle aus Hilden. Am Anfang
dieses Jahres liefen von vielen Stationen Beschwerden darüber ein,
daß auf den in Hilden beladenen oder umrangierten Waggons Stück-
güter fehlten. Auch die Waggons, die in Hilden entladen werden
sollten, waren sehr oft bestohlen. Durch Erzählungen vieler Frauen,
daß man auf dem Bahnhofe recht billig an Sachen aller Art kommen
könne, wurde der Verdacht auf die Angeklagten gelenkt und bei der
Frau H. eine Haussuchung abgehalten. Dabei wurden Stoffe, Kaffee
und Kartoffeln gefunden, die aus den verschiedenen Waggons ge-
stohlen sein sollten. Bei den andern Angeklagten handelte es sich


um Logisgänger, Söhne und Bekannte der Frau H. Die Frau S.
war ihre Tochter, die sich wegen Hehlerei verantworten mußte. Durch
die polizeilichen Vernehmungen hatten die zum Teil jugendlichen
Angeklagten einer den andern verraten, aber übereinstimmend aus-
gesagt, die Frau H. habe sie zu den Diebstählen angehalten
und dafür das Logisgeld billiger berechnet und
sie auch umsonst wohnen lassen. Von der Frau wurde dies
bestritten. Zu den bei der Haussuchung gefundenen Sachen bemerkte
sie, diese habe sie gekauft. Beim Kohlensuchen, nur daran sollten sich
die anderen Angeklagten beteiligt haben, wollte sie einmal ein
Säckchen, enthaltend 20 Pfund Kaffee, und einen Ballen Zanellastoff
gefunden haben.
   Eine Zeugin hatte bei der Frau über die teuren Lebensverhält-
nisse geklagt und war dann aufgefordert worden, sich an den Bahn-
diebstählen zu beteiligen. Sie lehnte das ab und will dann von der
Frau H. zur Antwort bekommen haben: „Was seid Ihr dumm!
Die Kinder sollen Hunger leiden? Geht mit an
die Bahn, da stehlen wir was wir brauchen!“ Im
Laufe der Verhandlung erzählte einer der jugendlichen Angeklagten,
an einem Abend habe er nicht mit an die Bahn gehen wollen, da
sei er als „Faulenzer“ ausgeschimpft worden. Als rückfällige Diebin
wurde die Frau H. zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt und sofort
verhaftet. Für den Angeklagten W. lautete das Urteil auf 1 Jahr,
für die Jugendlichen G., H. und G. auf je 4 Wochen und für die
Frau S. wegen Hehlerei auf 1 Woche Gefängnis. Wegen Flucht-
verdachts wurde auch die Verhaftung des Angeklagten W. ange-
ordnet.


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Stadtarchiv Solingen (7. Oktober 2015). 7. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/co6c


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