Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. September 1915
Gemeindeeinkommensteuerpflicht vom Militäreinkommen
Hilden, 30. Sept. Gemeindeeinkommensteuerpflicht vom Militäreinkommen. Zu der vielfach anhängig gewordenen Frage nach Gemeindeeinkommensteuerpflicht der Beamten, Militärbeamten und reaktivierten Offiziere aus ihrem Militäreinkommen ist eine Entscheidung des preußischen Oberverwaltungsgerichts noch nicht bekannt geworden. Es liegen aber bereits mehrere Entscheidungen preußischer Bezirksausschüsse sowie eines Oldenburgischen Verwaltungsgerichts vor, die einen für die Gemeinden günstigen Stand einnehmen, d. h. die Gemeindeeinkommensteuerpflicht aus dem Militäreinkommen bejahen. Die letztgenannte Entscheidung ist vom oldenburgischen Oberverwaltungsgericht bestätigt worden, doch liegt das Urteil im Wortlaut noch nicht vor. Die Mitteilungen der Zentralstelle des deutschen Städtetages (Juli, August 1915) führen die Urteile der Bezirksausschüsse Potsdam und Schleswig und des Verwaltungsgerichtshofes Varel auszugsweise an. Entscheidend ist nach allem, daß die Vergünstigung der Kommunalsteuer-Befreiung nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen nur den Militärpersonen des Friedensstattes zugute kommt.
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Stadtarchiv Hilden (30. September 2015). 30. September 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/co5q