29. September 1915

1915 09 29

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. September 1915

Verordnung des Bundesrats über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und deren Versorgungsregelung

Hilden, 29. Sept. Die Verordnung des Bundesrats über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung liegt jetzt im Wortlaut vor. Diese Stellen sollen bekanntlich Unterlagen für die Regelung der Preise von Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs beschaffen und die zuständigen Stellen bei der Ueberwachung des Verkehrs damit unterstützen. Die Preisprüfungsstellen, die von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern errichtet werden müssen und von anderen Gemeinden und Kommunalverbänden errichtet werden dürfen, können auch von den Landeszentralbehörden für Gemeinden unter 10 000 Einwohnern angeordnet werden. Kommunalverbände, Gemeinden und Gutsbezirke können sich zur Errichtung einer Preisprüfungsstelle vereinigen. Dieser Zusammenschluß kann auch durch die Landeszentralbehörde erfolgen. Aufgabe der Stellen ist es auch, angemessene Preise zu ermitteln und die zuständigen Stellen bei der Aufklärung der Bevölkerung über die Preisentwicklung und deren Ursachen zu unterstützen. Sie können den Aushang von Preisverzeichnissen im Kleinhandel vorschreiben. Auch darf die Abgabe im Kleinhandel nicht verweigert werden. Die Stellen sind befugt, Auskunft zu verlangen, Lagerräume zu betreten und mit Zustimmung der zuständigen Behörde die Vorlage von Schriftstücken und Büchern zu verlangen, soweit dies alles für ihre Aufgabe notwendig ist. Der Vorsitzende kann Zeugen und Sachverständige eidlich vernehmen. Die Stellen können andere Preisprüfungsstelle, Gerichte und Behörden um Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen ersuchen. Für das Reichsgebiet wird eine Preisprüfungsstelle in Berlin errichtet, bestehend aus einem Vorstand und einem Beirat. Weitgehende Befugnisse haben die Stellen für die Regelung der Versorgung.


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Stadtarchiv Hilden (29. September 2015). 29. September 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/co5p


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