Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 17. September 1915
„Ein den Höchstpreis wesentlich übersteigender“ Übernahmepreis wird für beschlagnahmte Gegenstände gezahlt.
Hilden, 17. Sept. bezüglich der Ablieferung fertiger, gebrauchter und ungebrauchter Gegenstände aus Messing, Kupfer und Nickel besteht noch viel Unklarheit im Publikum. Er sei daher bemerkt: Nachfolgende Gegenstände aus Kupfer und Messing: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlegekesse. Marmeladen- und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.; 2. Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bzw. Herden; 3. Badewannen, Warmwasserschiffe, -behälter, -blasen, schlangen, Druckkessel, Warmwasserbereiter (Boiler) in Kochmaschinen und Herden, Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art. Ferner Gegenstände aus Reinnickel: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen- und Speiseeiskessel, Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw.: 2 Einsätze für Kocheinrichtungen wie Kessel, Deckelschalen, Innentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffeln- Fisch- und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen sind beschlagnahmt und müssen entweder bis zum 26. September bei der Annahmestelle (Fabrik von Waldow. Heiligenstraße 44-46, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags von 9-12 und 3-6 Uhr) abgeliefert oder bis zum 2. Oktober auf dem Rathaus angemeldet werden. Für die gelieferten Gegenstände wird ein den Höchstpreis wesentlich übersteigender Uebernahmepreis bezahlt, um den Abliefern die Anschaffung von Ersatz zu erleichtern. Zu diesem Uebernahmepreis können außer oben genannten beschlagnahmten Gegenstände auch noch die nachfolgenden, vorläufig nicht beschlagnahmten Gegenstände abgeliefert werden: Teekannen, Kaffeekannen, Milchkannen, Kaffeemaschinen, Teemaschinen, Samoware, Zuckerdosen, Teeglashalter, Menagen, Messerbänken, Zahnstochergestelle, Tafelaufsätze aller Art, Tafelgeschirre, Lampen, Rauchservice, Leuchter, Kronen, Plätten, Nippsachen, Thermometer, Schreibtischgarnituren, Bettwärmer, soweit sie aus Reinkupfer, Reinmessing oder Reinnickel bestehen. Reinnickelgegenstände müssen den Stempel „Reinnickel“ tragen. Unter Reinmessing sind auch Rotguß, Tombak und Bronze zu verstehen. Die erst genannten beschlagnahmten Gegenstände, die nicht abgeliefert, sondern auf dem Rathaus zur Anmeldung gebracht sind, werden später enteignet. Eine vollkommen irrige Ansicht ist die, daß mit der Enteignung vorläufig nicht zu rechnen sei: eine solche steht bestimmt für die nächste Zeit bevor. Die Ersatzbeschaffung kann also nur empfohlen werden. Altmaterial wird von der Annahmestelle vorläufig zurückgewiesen. Demnächst wird solches aus Kupfer, Messing und Nickel aus Haushaltungen und von Privatpersonen gleichfalls von der Annahmestelle übernommen. Der Zeitpunkt hierfür wird noch bekanntgegeben.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (17. September 2015). 17. September 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/co50