Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Oktober 1915
Aufhebung des Verbots des Verkaufs von Handfeuerwaffen
Bekanntmachung.
Das Verbot über den Verkauf von Handfeuerwaffen und
Patronen für Handfeuerwaffen gemäss(sic!) Ziffer 7a meiner Be-
kanntmachung vom 31. Juli 1914 und Ziffer 1 und 2 meiner
Verfügung vom 31. März 1915 Abteilung Ie Nummer 937 wird hier-
mit aufgehoben. Der Verkauf von Pulver und Sprengstoffen
ist auch fernerhin verboten.
Coblenz, den 17. September 1915.
Der Kommandierende General des 8. Armeekorps.
von Ploetz, General der Infanterie.
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Kreisarchiv Euskirchen (13. Oktober 2015). 13. Oktober 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/co4p