Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn: Sparkasse. Volkswirtschaftliche Zeitschrift. Amtliches Fachblatt des Deutschen Sparkassen-Verbandes, Nr. 805,
15. September 1915
Die Sparkasse der Stadt Cöln fördert den Absatz von Kriegsanleihen, indem sie städtischen Beamten, Angestellten sowie Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht, den Zeichnungspreis in Raten aufzubringen.
Die Sparkasse der Stadt Cöln richtet an alle städtischen Dienststellen und Schulen folgendes Rundschreiben:
D r i t t e 5 p r o z. K r i e g s a n l e i h e.
Um der städtischen Beamten- und Lehrerschaft in weitem Umfange Zeichnungen auf die dritte Kriegsanleihe zu ermöglichen, ist die Sparkasse der Stadt Cöln bereit, den Zeichnungspreis für die beteiligten Beamten, Angestellten und Lehrpersonen vorschußweise an die Reichsbank zu zahlen.
Die Zeichner verpflichten sich in diesem Falle, der Sparkasse den Zeichnungspreis ratenweise an den Gehaltserfalltagen zu erstatten; die erste Rate ist spätestens am 1. April 1916, die letzte spätestens am 1. April 1917 fällig. Die Raten müssen mindestens ein Viertel des Nennwerts betragen. Der Zeichner treten vom Tage der Ratenzahlung ab für den gezahlten Betrag in den Genuß von 5 Proz. Zinsen, die bei der Schlußabrechnung, spätestens also zum 1. April 1917, auf Gehaltssparbuch oder Gehaltsgirokonto vergütet werden.
Nach der letzten Zahlung stehen die erworbenen Wertpapiere, die bis dahin Eigentum der Sparkasse bleiben, den Zeichnern zur Verfügung.
Die Zeichner, die den Vorschuß in Anspruch nehmen, müssen bei der Sparkasse der Stadt Cöln ein Spar-oder Girokonto unterhalten, auf welches ihr Gehalt überweisen wird. Aus diesen Gehaltskonten entnimmt die Sparkasse an den Gehaltstagen ohne weiteres die fällige Mindestraten; die Zeichner können an diesen Tagen auch höhere, auf 10 Mark abgerundete Abzahlungen leisten. Zwischenzahlungen zu anderen Zeitpunkten sind unzulässig.
Städtische Beamte usw., welche die Vorschußzahlung der Sparkasse beanspruchen, wollen die bei der Sparkasse und ihren Zweigstellen aufliegenden besonderen Zeichnungsscheine benutzen.
Die Ausstellung eines solchen Zeichnungsscheines unterwirft die Zeichner den Bedingungen dieses Rundschreibens und ermächtigt die Sparkasse, die jeweiligen Raten dem Konto ohne Sparbuchvorlage zu entnehmen. Die Zeichnung erstreckt sich lediglich auf verfügungsfreie Reichsanleihe.
Zeichnungen werden bei der Sparkasse und deren Zweigstellen bis zum 22. September 1915, mittags 1 Uhr, entgegengenommen. Dort liegen auch unsere amtlichen Zeichnungsscheine zur Entnahme bereit.
An alle Dienststellenvorsteher, Schulvorstande und Schulleiter ergeht die Bitte, diesem Rundschreiben durch umgehende Bekanntgabe Erfolg zu sichern.
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Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum (15. September 2015). 15. September 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/co43