28. November 1915

Presse_28.11.1915

Stadtarchiv Bornheim, Sammlung Eßer: Deutsche Reichszeitung vom 28. November 1915.

Urteil des Außerordentlichen Kriegsgericht wegen Überschreitung der Höchstpreise für Stangenbohnen.

Das außerordentliche Kriegsgericht hat gestern morgen das Urteil gege die 32 Angeklagten verkündigt, die wegen Vergehens gegen die Verordnung des Generalkommandos über die Höchstpreise für Stangenbohnen am Donnerstag sich zu verantworten hatten. Sechs Angeklagte und zwar zwei Händler und vier Bohnenerzeuger wurden freigesprochen. Die übrigen Angeklagten wurden, soweit sie Händler waren, zu Gefängnistrafen von einer Woche bis zu sechs Wochen verurteilt, die Bohnenerzeuger erhielten Gefängnisstrafen von einem bis zu vier Tagen. Eine jugendliche Angeklagte soll zur bedingten Begnadigung vorgeschlagen werden. Das Gericht hielt dafür, daß die Angabe der Angeklagten, sie hätte geglaubt, sich durch die Forderung von Bringerlohn und Vergütung für Hergabe von Säcken nicht schuldig zu machen, unrichtig ist. Es erachtet für festgestellt, daß von einer besonderen Vergütung hierfür von vorneherein nicht die Rede gewesen ist. Das Gericht erachtet ferner bei den Händlern eine einheitliche vorliegend. Damit soll nicht gesagt sein, daß eine geringere Strafbarkeit vorliege, im Gegenteil sei dr Entschluß, das Gesetz zu übertreten, besonders stark gewesen. Auch bei den Händlernwurde eine einheitliche Handlung angenommen.


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Stadtarchiv Bornheim (28. November 2015). 28. November 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/co41


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