11. September 1915

11.9.15 mettmann

Kreisarchiv Mettmann Düsseldorfer General-Anzeiger vom 11.9.1915

Beseitigung fremdsprachlicher Bezeichnungen an Geschäften

i[n] Mettmann, 11. Sept[ember] Deutsche Auf-
schriften! Der Landrat des Kreises Mett-
mann weist die Ortspolizeibehörden in einer
Rundverfügung darauf hin, daß es die vater-
ländische Pflicht eines jeden Geschäftsinhabers
sei, jedes Zeichen undeutscher Gesinnung zu
beseitigen. Insbesondere gelte dies von
fremdsprachlichen Bezeichnungen auf Aushänge-
schildern und dergl[eichen], die in der gegenwärtigen
Zeit den Ausländer zu einer Verspottung
deutschen Wesens geradezu herausforderten.
Namentlich auf Wirtschaftsschildern befänden
sich noch viele Aufschriften, wie Restauration,
Restaurant, Hotel u[nd] s[o] w[eiter], deren Beseitigung
keinen großen Kostenbetrag erfordere. Sollten
die Bezeichnungen Gast- oder Schankwirtschaft
nicht beliebt sein, so unterläge es keinem Be-
denken, die Aufschrift “Gasthof” zu wählen.
Auch würden  Aufschriften, wie “Reichshof”,
“Bergischer Hof” u[nd] s[o] w[eiter] unter Vermeidung der
Bezeichnung “Gastwirtschaft” nicht zu beanstan-
den sein.


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