Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 7.9.1914, Anzeigenteil
Es wird darauf hingewiesen, dass belgische und französische Tauben, beseitigt werden müssen, weil sie Überbringer von wichtigen Depeschen sein können.
Überwachung des verbotenen Brieftaubenverkehrs nach dem feindlichen Auslande.
Trotz der Bestimmungen, die nach Ziffer 10 der Bekanntmachung über den Kriegszustand vom 31. Juli 1914 gegeben sind, ist der Verdacht gerechtfertigt, dass sich noch immer belgische und französische Brieftauben im Lande befinden. Diese Tauben werden nicht nur auf Taubenschlägen, sondern in allen erdenklichen Schlupfwinkeln, wie Kellern, Schränken, Kommoden, Körben sowie in Waldungen und Gebüschen versteckt gehalten. Hierdurch ist die Möglichkeit eines unerlaubten und für uns nachteiligen Depeschenverkehrs nach dem Ausland gegeben.
Die Beseitigung aller belgischen und französischen Brieftauben wird deshalb dringende Pflicht. Zur Erreichung dieses Zieles genügt die Kontrolle der Aufsichtsbehörden aber nicht; die Zivilbevölkerung muss mithelfen und wird hierdurch aufgefordert, sich an der im vaterländischen Interesse liegenden Arbeit der Überwachung unerlaubten Brieftaubenverkehrs zu beteiligen.
Der stellvertretende kommandierende General des VII. Armeekorps.
Gez. von Bloetz.
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Stadtarchiv Goch (7. September 2014). 7. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/clqj