Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. September 1915
Bekanntmachung über die Viehzwischenzählung
Bekanntmachung.
Auf Beschluß des Bundesrats findet am 1. Oktober
d. Js. eine Viehzwischenzählung statt.
Die Ergebnisse der Viehzählung dienen lediglich den
Zwecken der Staats- und Gemeindeverwaltung und
der Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger
Aufgaben, wie Hebung der Viehzucht. Insbesondere
soll dadurch ein Einblick in die Fleischmengen gewonnen
werden, die durch heimische Viehzucht für die Volks-
ernährung verfügbar werden. Ueber die in den Zähl-
bezirkslisten enthaltenen, den Viehbesitz des Einzelnen
betreffenden nachrichten ist das Amtsgeheimnis zu
bewahren; die Angaben dürfen nur zu amtlichen
statistischen Arbeiten, insbesondere nicht zu Steuer-
zwecken benutzt werden. Im übrigen handelt es sich
um nicht zu veröffentlichende Viehzählungsergebnisse,
die ohne Genehmigung der Minister für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten und des Innern nicht weiter,
namentlich nicht an Private, mitgeteilt werden dürfen.
Es darf wohl angenommen werden, dass alle selbst-
ständigen Einwohner des Kreises bei der Ausfüllung
der Zählbezirkslisten mitwirken, besonders da, wie be-
reits erwähnt, es sich hier um ein wichtiges Interesse
für die Staats- und Gemeindeverwaltung handelt, die
Zählung aber nur amtlichen, statistischen Zwecken und
nicht zu Steuerzwecken pp. dient.
Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund
der Bundesratsverordnung vom 26. August 1915
aufgefordert wird, nicht erstattet ob wissentlich un-
richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit
Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen
Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil
“für dem Staate verfallen” erklärt werden.
Schleiden, den 15. September 1915.
Der Königliche Landrat,
I.V.: Dr. Küppers, Kreisdeputierter.
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Kreisarchiv Euskirchen (22. September 2015). 22. September 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/co2b