2. September 1915

2.9.15 Kriegsanleihe

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 2.9.1915

Informationen über die dritte Kriegsanleihe

Lokales
Die dritte Kriegsanleihe.
Die dritte Kriegsanleihe, deren Bedingungen
bekanntgegeben wurden, unterscheidet sich von
der ersten und zweiten Kriegsanleihe wesent-
lich dadurch, daß keine Schatzanweisungen, son-
dern nur Reichanleihe ausgegeben wird. Diese
ist seitens des Reichs wieder bis 1924 unkünd-
bar, zu 5 Prozent verzinslich und wird zum
Kurse von 99, für Schuldbuchzeichnungen zu
98,80 aufgelegt. Der Zinsenlauf beginnt am
1. April 1916. Fünf Prozent Stückzinsen bis
dahin werden bei der Zahlung zu Gunsten des
Zeichners verrechnet. Die Zinsscheine sind am
1. April und 1. Oktober jeden Jahres, der erste
Zinsschein am 1. Oktober 1916 fällig.

Auch diese Anleihe wird ohne Begrenzung
ausgegeben, und es können daher alle Zeichner
auf volle Zuteilung der gezeichneten Beträge
rechnen.
Zeichnungsfrist beginnt am 4. und endet am
22. September. Die Zeichnung können wieder
bei allen den Zeichnungs- und Vermittlungs-
stellen angebracht werden, die bei der zweiten
Kriegsanleihe tätig waren (Reichbank und alle
ihre Zweiganstalten, sämtliche deutsche Banken
und Bankiers, öffentliche Sparkassen und ihre
Verbände, Lebensversicherungsgesellschaften und
Kreditgenossenschaften). Die Post nimmt dies-
mal Zeichnungen nicht nur an den kleinen
Orten, sondern überall am Schalter entgegen.
Zahlungen können vom 30. September an
jederzeit geleistet werden. Es müssen gezahlt
werden:
30 Prozent am 18. Oktober,
20 Prozent am 24. November,
25 Prozent am 22. Dezember 1915 und die letzten
25 Prozent am 22. Januar 1916.
Die Bestimmung, wonach die Zeichnungen
von M[ar]k 1.000,– und darunter bis zum ersten
Einzahlungstermin voll bezahlt werden müssen,
ist weggefallen; auch den kleinen Zeichnern sind
diesmal Teilzahlungen in runden, durch 100
teilbaren Beträgen gestattet; die Zahlung braucht
erst geleistet zu werden, wenn die Summe der
fällig werdenden Teilbeträge wenigstens M[ar]k
100,– beträgt. Auf die Zeichnungen bei der
Post ist zum 18. Oktober Vollzahlung zu leisten.
Die im Umlauf befindlichen unverzinslichen
Schatzanweisungen des Reichs werden unter ent-
sprechender Diskontverrechnung in Zahlung
genommen.
Um den bei allen Vermittlungsstellen gleich-
zeitg hervorgetretenen Klagen über die lang-
same Lieferung der Stücke bei der zweiten Kriegs-
anleihe zu begegnen, werden diesmal wieder
Zwischenscheine, aber nur zu den Stücken von
M[ar]k 1.000,– und mehr und nur auf Antrag aus-
gegeben. Auch für die kleinen Stücke Zwischen-
scheine auszugeben, ist nicht möglich, da die da-
durch entstehende Arbeit nicht bewältigt werden
könnte. Die kleinen Stücke werden aber zuerst
gedruckt werden und voraussichtlich im Januar
zur Ausgabe gelangen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Mettmann (2. September 2015). 2. September 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/co1p


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