3. September 1915

0_1_23_700_0000$0002

Stadtarchiv Düsseldorf, Pressezensur im Ersten Weltkrieg, 0-1-23-700.0000

Richtlinien des VII. Armeekorps für die Bevölkerung zum Briefverkehr mit dem nichtfeindlichen Ausland

VII. Armeekorps.           Münster, den 3. September 1915
Stellvertr. Generalkommando.
Abt. II d Nr. 6095.

Nr. 225.
Von Seiten des stellvertretenden Generalkommandos VII. Armeekorps geht uns folgendes zu:
Einschränkung des Briefverkehrs nach dem nichtfeindlichen Auslande.
Zur raschen und geordneten Erledigung des Briefverkehrs nach dem nichtfeindlichen Auslande ist es erforderlich, daß der Brieftext der offen auszuliefernden Privatbriefe nach dem nichtfeindlichen Auslande, mit Ausnahme der besetzten Teile Belgiens und Russisch-Polens, gleichviel ob die Briefe in deutscher oder in einer für den Briefverkehr nach dem Auslande gestatteten fremden Sprache abgefaßt sind, nicht über zwei Bogenseiten gewöhnlichen Briefformats (Quart) hinausgeht. Die Briefe dürfen keine Anlagen enthalten, in denen sich Nachrichten befinden, sie müssen ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer Schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sein, auch dürfen keine Schriftzeilen über Schriftzeilen einer anderen Richtung quer hinweglaufen. Bei Geschäftsbriefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden Bedingungenentsprechen, der Inhalt den Raum von zwei Bogenseiten überschreiten und die Beifügung von Rechnungen, Preisverzeichnissen und dergleichen geschäftlichen Anlagen erfolgen. Zur Verpackung der Briefe nach dem Auslande dürfen nur Umschläge verwendet werden, die aus einer einfachen Papier- oder Stofflage, also ohne Futtereinlage aus Seidenpapier oder anderen Stoffen, hergestellt sind. Bei Briefen, die den angegebenen Anforderungen nicht entsprechen, müssen die Absender damit rechnen, daß sie infolge der Erschwerung des Prüfungsgeschäfts mit mehrwöchiger Verspätung am Bestimmungsort eintreffen.
An sämtliche Zeitungen usw. mit der Bitte um kostenfreie Aufnahme


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Düsseldorf (3. September 2015). 3. September 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/co0z


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.