10. August 1915

1915 08 10

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 10. August 1915

Kriegstrauungen sind nicht von den allgemeinen Regeln zur Eheschließung befreit.

Hilden, 10. August. Wie wir erfahren, hat sich in der letzten Zeit die Zahl der sogenannten Kriegstrauungen erfreulicherweise wesentlich vermehrt. Es ist bei solchen Eheschließungen die Beobachtung gemacht worden, daß im Publikum die Ansicht vertreten sei, es bedürfe hierbei nicht der Vorlage von Papieren oder der Gegenwart von zwei Zeugen bei der Eheschließung. Diese Ansicht ist durchaus unzutreffend; vielmehr sind dem Standesbeamten auch bei den Kriegstrauungen dieselben Nachweise und Schriftstücke vorzulegen wie bei den Eheschließungen zur Friedenszeit, Auf alle Fälle ist den Heiratslustigen zu empfehlen, vor Anberaumung der Kriegstrauung beim Standesamt wegen der Erfordernisse zur Heirat sich zu erkundigen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (10. August 2015). 10. August 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cnyy


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.