Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. September 1915
Ausländer – Italiener und Russen -, die zuletzt in
Solingen, Wülfrath, Ohligs, Beyenburg und Barmen
gewohnt, ihren Aufenthaltsort aber ohne Genehmigung für
kurze Zeit verlassen hatten, wurden wegen verbotenen
Aufenthaltswechsels zu je 2 Tagen Gefängnis ver-
urteilt.