Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1915
Verbotener Verkehr mit Kriegsgefangenen.
bringt immer wieder Personen (meistens Frauen) auf die
Anklagebank. Gewöhnlich ist es die den Frauen angeborene
Neugierde, die zu dem verbotenen Verkehr Anlaß gegeben hat.
Zwischen Hilden und Benrath wurden im Mai französische
Kriegsgefangene beschäftigt. Diese Leute wollte die Ehefrau
J., eine geborene Belgierin, unbedingt einmal sehen und begab
sich am 12. Mai in Begleitung ihrer Tochter und von Freun-
dinnen in die Nähe der Arbeitskräfte der Franzosen. Sie
unterhielt sich ziemlich laut mit ihrer Tochter in französicher
Sprache und erregte dadurch lebhaftes Interesse bei den Kriegs-
gefangenen. Mit einem der Leute ließ sie sich in eine Unter-
haltung ein. Sie soll diesem auch Geld zugesteckt haben.
Bewachungsmannschaften brachten die Frau zur Anzeige, und
am Samstag hatte sie sich vor der Strafkammer in Düsseldorf
zu verantworten. Die Frau, die sich mit Unkenntnis der gesetz-
lichen Bestimmungen entschuldigte, wurde zu 1 Tag Gefängnis,
der geringsten zulässigen Strafe, verurteilt.
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Stadtarchiv Solingen (30. August 2015). 30. August 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cnxi