Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. August 1915
Wegen eines vermeintlichen Vergehens bei der Durchführung einer Betriebsversammlung wird der Geschäftsführer des DMV Solingen angeklagt.
Eine Anklage.
Gegen den Genossen Rapp, Geschäftsführer der Ver-
waltungsstelle Solingen des Deutschen Metallarbeiter-Ver-
bandes, hat die Elberfelder Staatsanwaltschaft Anklage er-
hoben wegen Vergehens gegen den § 9 des preußischen Gesetzes
vom 4. Juni 1851, das den Belagerungszustand betrifft.
Genosse Rapp soll am 24. Juni d[iesen] J[ahre]s in Gräfrath eine
Betriebsversammlung abgehalten haben, in der er
über das Thema: „Die Preissteigerung der Lebens-
mittel und die Arbeitslöhne“ gesprochen haben soll.
Zum Besuche der Versammlung soll durch an der Fabrik ver-
teilte Handzettel eingeladen worden sein. Hierin erblickt die
Staatsanwaltschaft den Charakter der Oeffentlichkeit der Ver-
sammlung. Da nun eine polizeiliche Genehmigung für die
Abhaltung der Versammlung nicht nachgesucht worden ist, hat
man die Anklage erhoben.
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Stadtarchiv Solingen (28. August 2015). 28. August 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cnxe